Mandatsbedingungen / Allgemeine Auftragsbedingungen
Stand: Mai 2026
Diese Mandatsbedingungen gelten für Aufträge an die Linke & Hähn Steuerberatung und Rechtsberatung GmbH, soweit sie im jeweiligen Mandatsverhältnis wirksam einbezogen werden. Vorrang haben individuelle Mandatsvereinbarungen, Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Kanzlei ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Eine erste Kontaktaufnahme, die Vereinbarung eines Termins, die Übersendung von Unterlagen oder eine Anfrage über digitale Kommunikationswege begründet für sich genommen noch kein Mandat. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei den Auftrag annimmt oder mit der Bearbeitung im vereinbarten Umfang beginnt.
1. Mandat und Auftrag
Gegenstand des Mandats ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit. Die Kanzlei schuldet sorgfältige fachliche Bearbeitung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, nicht jedoch einen bestimmten steuerlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg.
Der Auftrag kann steuerberatende, steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und – soweit ausdrücklich übernommen – anwaltliche Tätigkeiten umfassen. Für steuerberatende Tätigkeiten gelten insbesondere das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die weiteren berufsrechtlichen Regelungen. Für anwaltliche Tätigkeiten gelten ergänzend die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte.
Ausländisches Recht, die Prüfung wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit außerhalb des Auftrags, die umfassende Prüfung fremder Buchführungen oder Unterlagen sowie gutachterliche Stellungnahmen gehören nur dann zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nach abschließender Bearbeitung einer Angelegenheit besteht keine allgemeine Pflicht, später eintretende Rechtsänderungen nachzuverfolgen, sofern kein laufendes Mandat oder keine gesonderte Vereinbarung besteht.
Ein Auftrag ersetzt keine Vollmacht. Vertretungen gegenüber Finanzbehörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern, Banken oder sonstigen Stellen setzen eine gesonderte Bevollmächtigung voraus, soweit sie nicht bereits wirksam erteilt wurde. In fristgebundenen Angelegenheiten kann die Kanzlei nach pflichtgemäßem Ermessen fristwahrende Maßnahmen ergreifen, wenn eine Rücksprache kurzfristig nicht möglich ist und erkennbare Nachteile vermieden werden sollen.
2. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, Daten, Zugangsinformationen und Auskünfte vollständig, richtig, geordnet und rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere steuerlich relevante Sachverhalte, Buchführungsunterlagen, Verträge, Bescheide, Fristen, Änderungen persönlicher oder betrieblicher Verhältnisse sowie Informationen zu bereits anhängigen Verfahren.
Änderungen von Anschrift, Kontaktdaten, Zuständigkeiten, Vertretungsbefugnissen oder längere Zeiten eingeschränkter Erreichbarkeit sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen. Posteingänge, elektronische Nachrichten, Portalnachrichten, Bescheide und Rückfragen sind vom Auftraggeber regelmäßig zu prüfen.
Die Kanzlei darf die vom Auftraggeber übermittelten Angaben grundsätzlich als zutreffend zugrunde legen. Offensichtliche Unrichtigkeiten oder erkennbare Widersprüche werden im Rahmen des Auftrags aufgegriffen. Eine umfassende Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit übergebener Unterlagen erfolgt nur bei entsprechender Beauftragung.
Entwürfe, Arbeitsergebnisse, Steuerbescheide, Schreiben und Schriftsätze sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Soweit die Kanzlei um Freigabe bittet, ist insbesondere zu kontrollieren, ob die enthaltenen Angaben zum Sachverhalt vollständig und richtig sind.
3. Verschwiegenheit, Datenschutz und Kommunikation
Die Kanzlei ist zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats fort und erstreckt sich auf Mitarbeitende sowie auf zulässig eingebundene Personen, soweit diese zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Mandatsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung berechtigter Interessen oder auf Grundlage einer Einwilligung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen der Kanzlei.
Die Kommunikation kann – soweit nicht anders vereinbart – per Post, Telefon, E-Mail, DATEV-Anwendungen, Mandantenportalen oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass elektronische Kommunikation trotz üblicher Schutzmaßnahmen Risiken für Vertraulichkeit und Verfügbarkeit mit sich bringen kann. Besondere Anforderungen an Verschlüsselung, Empfangswege oder Zustellungen sind der Kanzlei rechtzeitig mitzuteilen.
Zur Bearbeitung des Mandats kann die Kanzlei eigene Mitarbeitende sowie zulässige technische und organisatorische Dienstleister einsetzen, insbesondere für Datenverarbeitung, Kanzleisoftware, IT-Betrieb, Archivierung und Kommunikation. Externe fachkundige Dritte wie weitere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare oder sonstige Berater werden nur eingebunden, wenn dies beauftragt, erforderlich oder mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.
4. Arbeitsergebnisse, Unterlagen und Berichtigung
Arbeitsergebnisse der Kanzlei sind für den vereinbarten Zweck und für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit sich dies aus dem Auftrag ergibt oder die Kanzlei zuvor zustimmt.
Offenbare Unrichtigkeiten, insbesondere Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler, können jederzeit berichtigt werden. Bei sonstigen Beanstandungen ist der Kanzlei Gelegenheit zur Prüfung und, soweit erforderlich, zur Nachbesserung zu geben.
Nach Beendigung des Mandats werden dem Auftraggeber herauszugebende Unterlagen auf Anforderung innerhalb angemessener Frist bereitgestellt. Die Kanzlei kann Kopien, Abschriften oder elektronische Reproduktionen zurückbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Dokumentation erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und berufsrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
5. Vergütung, StBVV, RVG und Vorschüsse
Die Vergütung für steuerberatende Tätigkeiten richtet sich, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage können insbesondere Gegenstandswerte, Tabellenwerte, Zeitgebühren, Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer sein.
Für anwaltliche Tätigkeiten richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit keine zulässige Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Vergütungsvereinbarungen für anwaltliche Tätigkeiten bleiben gesonderten gesetzlichen Anforderungen vorbehalten.
Abweichende Vergütungsvereinbarungen, insbesondere Stunden- oder Pauschalhonorare, können in Textform vereinbart werden, soweit dies berufsrechtlich und gesetzlich zulässig ist. Hinweise zu voraussichtlichem Aufwand, Honorarrahmen oder Kosten dienen der Orientierung, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde.
Rechnungen können in Textform oder elektronisch erteilt werden. Die Kanzlei kann für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen angemessene Vorschüsse verlangen. Wird ein angeforderter Vorschuss nicht geleistet, kann die weitere Bearbeitung nach vorherigem Hinweis ausgesetzt werden, soweit dem keine zwingenden berufsrechtlichen Pflichten entgegenstehen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Beendigung des Mandats
Das Mandat endet mit Erledigung des Auftrags, durch Ablauf einer vereinbarten Laufzeit, durch Kündigung oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sollen in Textform erfolgen.
Endet das Mandat vor vollständiger Bearbeitung, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Regelungen und den getroffenen Vereinbarungen. Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Gebühren und Auslagen bleiben abrechenbar.
7. Haftung
Die Haftung der Kanzlei richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils wirksam getroffenen Vereinbarungen. Eine Haftungsbegrenzung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist, wirksam vereinbart wurde und ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Haftung für Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Mündliche Auskünfte dienen regelmäßig der ersten Einordnung. Verbindliche Beurteilungen setzen voraus, dass der maßgebliche Sachverhalt vollständig mitgeteilt wurde und die Auskunft im Rahmen des erteilten Auftrags erfolgt. Für weitreichende Entscheidungen sollte eine Bestätigung in Textform eingeholt werden.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Für das Mandatsverhältnis gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Kanzlei.
Die Kanzlei ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit im Einzelfall keine abweichende gesetzliche Pflicht besteht.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Diese Mandatsbedingungen ersetzen keine individuelle Mandats-, Vollmachts- oder Vergütungsvereinbarung. Sie werden nur Bestandteil des jeweiligen Mandats, wenn sie im konkreten Auftragsverhältnis wirksam einbezogen werden.